Kieselgur, auch Diatomeenerde genannt, ist ein natürlicher Wirkstoff aus versteinerten Kieselalgen.
Die Schädlinge verenden innerhalb kurzer Zeit.
Resistenzen sind nach aktuellem wissenschaftlichem Stand ausgeschlossen
Austrocknende Wirkung
Durch seine Fähigkeit viel Wasser und Fette aufzunehmen, entzieht der Wirkstoff natürliche Kieselgur (Siliciumdioxid/Diatomeenerde) den Insekten Kutikulafette und Feuchtigkeit.
Die verdunstungshemmende Schutzschicht der Schadinsekten wird geschwächt, sie verlieren Feuchtigkeit und trocknen aus. Die Schädlinge verenden innerhalb kurzer Zeit.
Kontaktwirkung
Dieser Wirkungsmechanismus setzt ein, sobald die Schädlinge mit dem Produkt in Kontakt kommen und sich mit den Wirkstoffpartikeln einstäuben. Die Insekten können direkt bestäubt werden, es ist aber auch völlig ausreichend ihre Laufwege und Aufenthaltsorte zu behandeln.
1000 g/kg Diatomeenerde,
Kieselgur (Silikatstäube),
CAS-Nr. 61790-53-2 (Silicon dioxide Kieselguhr)
InsectoSec® besteht zu 100% aus Diatomeenerde, einer natürlichen amorphen Kieselgur aus fossilen Ablagerungen von Kieselalgen (Diatomeen). Diese abgestorbenen Mikroorganismen haben sich vor vielen Millionen Jahren als Sedimente in Flüssen und auch im Meer abgelagert. InsectoSec® besteht ausschließlich aus oberirdisch abgebauten Süßwasseralgen.
Heute findet Kieselgur in vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. der Filtration in der Getränkeindustrie oder in der Kosmetik zur Körperpflege ihren Einsatz. Ein sehr wichtiger Bereich ist auch die Tierhygiene in der Landwirtschaft und die Insektenbekämpfung in Privathaushalten.
Gemäß Artikel 95 (2) der Biozidverordnung Nr. 528/2012 darf ab dem 01. September 2015 ein Biozidprodukt, das aus einem in der von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführten Stoff besteht, diesen enthält oder erzeugt, nur dann vermarktet werden, wenn der Stoffhersteller/-lieferant oder der Biozidprodukthersteller/- lieferant in der Liste für die entsprechende Produktart aufgeführt ist.
Die Biofa GmbH ist derzeit der einzige Produkt- & Wirkstofflieferant in der „Artikel 95-Liste“ für Siliciumdioxide/Kieselguhr. Das bedeutet, dass Anbieter von Biozidprodukten, die aus Diatomeenerde bestehen, ihren Wirkstoff spätestens ab dem 01. September 2015 von der Biofa GmbH beziehen müssen.
Der Wirkstoff Diatomeenerde ist seit 2018 als Biozidwirkstoff zugelassen.
Hinweis: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.